Das ist schon so eine Sache mit der Meinungsfreiheit
Wer sich damit befasst via Google Maps bzw. Google Business sein Geschäft zu präsentieren und auf sich aufmerksam zu machen, der kennt die Komplexität die damit verbunden ist. Gute Bewertungen zu bekommen ist immer schön, denn es ist wie ein Lob und das bekommt in der Regel ja jeder gerne.
Was aber, wenn einmal eine nicht so gute Bewertung auftaucht?
Wer einen Kunden nicht zufrieden stellen kann und das ist immer schwierig, der hat dann auch schnell einmal eine schlechte Bewertung. Doch damit muss man leben können. Es gibt aber immer Kandidaten, die sich dem nicht stellen wollen und wenn sie dann ggf. auch zu Recht eine schlechte Bewertung bekommen diese gerne löschen lassen wollen. Es sollen nur die guten Bewertungen sichtbar sein. Und dafür sind diese streitbaren Personen auch bereit vor Gericht zu gehen.
Im Internet gelten nun mal wie im richtigen Leben die gleichen Bedingungen und Voraussetzungen und viele wissen es auch einzuschätzen, wenn Sie bei bei überwiegend guten Bewertungen auch mal auf die ein oder andere schlechte treffen. Gerade das macht es auch glaubwürdig. Vorsicht ist eher geboten, wenn nur Top Bewertungen zu sehen sind. Und damit recht sich dann auch das Verhalten von denen die alle schlechten Bewertungen löschen wollen.
Es gab bereits zahlreiche solcher Gerichtsurteile, wie bspw. aktuell vom LG Lübeck oder bereits im Januar diesen Jahres auch vom LG Hamburg (AZ. 324 O 63/17). Das muss man sich genau ansehen, denn die Fälle sind sehr speziell.
Dazu heißt es Zitat:
"Das LG Hamburg hat einen Löschungsanspruch gegen Google mit folgender Begründung bejaht: Zwar handelt es sich bei einer Sternebewertung grundsätzlich um eine Meinungsäußerung, die auf einer persönlichen Wertung beruht. Auch eine Meinungsäußerung kann aber im Einzelfall unzulässig sein, wenn für sie keine hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungspunkte bestehen. Der Kläger hat Google konkret genug auf seine Zweifel hingewiesen, dass es sich bei der Bewertenden um eine Kundin von ihm handele. Google hätte daraufhin die Kundeneigenschaft überprüfen müssen. Diese Prüfpflicht hat Google verletzt. Da davon auszugehen ist, dass es keinen Kundenkontakt gegeben hat, verletzt die Bewertung den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. An der Verbreitung einer Bewertung, die auf einer unwahren tatsächlichen Grundlage fußt und für die auch ansonsten keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte bestehen, besteht offensichtlich kein berechtigtes Interesse. Deshalb muss Google die Sterne-Bewertung löschen."
Was aber, wenn einmal eine nicht so gute Bewertung auftaucht?
Wer einen Kunden nicht zufrieden stellen kann und das ist immer schwierig, der hat dann auch schnell einmal eine schlechte Bewertung. Doch damit muss man leben können. Es gibt aber immer Kandidaten, die sich dem nicht stellen wollen und wenn sie dann ggf. auch zu Recht eine schlechte Bewertung bekommen diese gerne löschen lassen wollen. Es sollen nur die guten Bewertungen sichtbar sein. Und dafür sind diese streitbaren Personen auch bereit vor Gericht zu gehen.
Im Internet gelten nun mal wie im richtigen Leben die gleichen Bedingungen und Voraussetzungen und viele wissen es auch einzuschätzen, wenn Sie bei bei überwiegend guten Bewertungen auch mal auf die ein oder andere schlechte treffen. Gerade das macht es auch glaubwürdig. Vorsicht ist eher geboten, wenn nur Top Bewertungen zu sehen sind. Und damit recht sich dann auch das Verhalten von denen die alle schlechten Bewertungen löschen wollen.
Es gab bereits zahlreiche solcher Gerichtsurteile, wie bspw. aktuell vom LG Lübeck oder bereits im Januar diesen Jahres auch vom LG Hamburg (AZ. 324 O 63/17). Das muss man sich genau ansehen, denn die Fälle sind sehr speziell.
Dazu heißt es Zitat:
"Das LG Hamburg hat einen Löschungsanspruch gegen Google mit folgender Begründung bejaht: Zwar handelt es sich bei einer Sternebewertung grundsätzlich um eine Meinungsäußerung, die auf einer persönlichen Wertung beruht. Auch eine Meinungsäußerung kann aber im Einzelfall unzulässig sein, wenn für sie keine hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungspunkte bestehen. Der Kläger hat Google konkret genug auf seine Zweifel hingewiesen, dass es sich bei der Bewertenden um eine Kundin von ihm handele. Google hätte daraufhin die Kundeneigenschaft überprüfen müssen. Diese Prüfpflicht hat Google verletzt. Da davon auszugehen ist, dass es keinen Kundenkontakt gegeben hat, verletzt die Bewertung den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. An der Verbreitung einer Bewertung, die auf einer unwahren tatsächlichen Grundlage fußt und für die auch ansonsten keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte bestehen, besteht offensichtlich kein berechtigtes Interesse. Deshalb muss Google die Sterne-Bewertung löschen."
Das wir in Deutschland hier sehr streitbar sind und auch diese Sache mit Google Maps und bspw. Streetview über Gebühr ernst nehmen ist nicht neu. Allein Streetview ist in Deutschland so umstritten wie sonst nirgendwo sonst auf der Welt. Während Sie in Schweden sogar noch in den abgelegensten Winkeln sich virtuell durch die Welt bewegen können, so kann man bspw. in Hamburg zwar teilweise Streetview genießen, jedoch sind dort die meisten Häuser unkenntlich gemacht. Da haben die Schweden wohl deutlich weniger zu verbergen? Und so ist es auch mit Kritik. Kaum sonst wo auf der Welt ist man so pingelig mit Kritik, wie hier zu Lande. Hier und da sei es sicher gerechtfertigt sich gegen Kritik zu wehren, denn sie nicht ausgewogen ist. Und auch das ist typisch deutsch. wir sind schlechte Kritiker im Vergleich zu anderen Ländern. Doch jeder Eingriff ist auch eine Zensur des Internets und der Möglichkeiten die es uns bietet. Während man anderen Orts bereits fast in der realen Bildwelt navigieren kann und tatsächlich Straßenschilder und Geschwindigkeits-Beschilderung elektronisch lesbar sind und beim navigieren wertvolle hinweise liefern, so ist dieser Dienst in Deutschland aktuell nicht möglich. Jeder muss sich selbst die Frage beantworten, wie sehr können wir und wollen wir auf so nützliches verzichten? Kann ein Gericht tatsächlich hier den öffentlichen Nutzen beurteilen und wie zeitgemäß sind Gesetze die auf ganz anderer Grundlage Urteile zu lassen, als den allgemeinen Nutzen. Wo ist aber wiegt der Schutz des Rechtes jeden einzelnen insbesondere auf Unversehrtheit gegenüber dem Recht aller auf Meinungsfreiheit. Ich möchte da kein Richter sein müssen. Sie? Oder sollte es jedem überlassen werden seine Rezessionen zu genehmigen und es eine Anzeige geben, wie viele Rezessionen nicht genehmigt wurden. Spannende Fragen auf die nicht zu letzt Anbieter, wie Google auch eine Antwort finden müssen.
